Grundsteuer-Enthebung im Stadtrat: Politik will Viersens Hausbesitzer und Mieter entlasten
Viersen will bei der Grundsteuer das Modell der Bundesregierung übernehmen
Die Stadt Viersen wird bei der Grundsteuer das Modell der Bundesregierung übernehmen. Dies beschloss der Stadtrat am Donnerstagabend mit großer Mehrheit. Damit wird die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) vom Wert des Grundstücks und der darauf stehenden Gebäude auf den Wert des Grundstücks allein umgestellt. Die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) bleibt unverändert.
Entlastung für Hausbesitzer und Mieter
Durch die Umstellung auf das neue Modell sollen Hausbesitzer und Mieter in Viersen entlastet werden. Die Grundsteuer B wird voraussichtlich um etwa 10 % sinken. Dies entspricht einer Entlastung von rund 30 Euro pro Jahr für ein Einfamilienhaus.
Gerechtere Besteuerung
Die Umstellung auf das neue Grundsteuermodell wird auch zu einer gerechteren Besteuerung führen. Bisher wurden Grundstücke mit Gebäuden höher besteuert als unbebaute Grundstücke. Dies soll sich mit dem neuen Modell ändern.
Nächste Schritte
Die Stadt Viersen wird nun die Umstellung auf das neue Grundsteuermodell vorbereiten. Dabei werden auch die Hebesätze neu festgelegt. Die neuen Hebesätze sollen im Herbst 2023 beschlossen werden.
Hintergrund
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken erhoben wird. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Wert des Grundstücks und der darauf stehenden Gebäude. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.