Hauptausschuss Empfiehlt Dem Raesfelder Rat Einheitlichen Hebesatz

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Hauptausschuss empfiehlt dem Raesfelder Rat einheitlichen Hebesatz
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Hauptausschuss empfiehlt dem Raesfelder Rat einheitlichen Hebesatz

## Raesfeld einigt sich auf Hebesatz für Grundsteuer B ### Einheitlicher Hebesatz soll Haushaltslage verbessern Der Hauptausschuss der Gemeinde Raesfeld hat sich auf einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B geeinigt. Dieser soll von bisher 550 auf 590 Punkte angehoben werden. Die Entscheidung muss noch vom Rat bestätigt werden. Die geplante Erhöhung soll der Verbesserung der Haushaltslage der Gemeinde dienen. Durch die Anhebung des Hebesatzes erwartet die Gemeinde Mehreinnahmen in Höhe von rund 100.000 Euro. Die Verwaltung hatte im Vorfeld verschiedene Szenarien für die Erhöhung des Hebesatzes geprüft. Der Hauptausschuss entschied sich letztlich für eine einheitliche Anhebung, um eine Belastung von Gewerbebetrieben zu vermeiden. Die Gemeinde Raesfeld weist seit Jahren eine angespannte Haushaltslage auf. Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Gewerbesteuerausfälle hat sich die Situation weiter verschärft. Es ist davon auszugehen, dass die Anhebung des Hebesatzes von der Bevölkerung mitgetragen wird. Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren in verschiedene Infrastrukturmaßnahmen investiert, die von den Bürgern positiv aufgenommen wurden. Die Entscheidung des Hauptausschusses muss nun noch vom Rat bestätigt werden. Die Sitzung findet am 23. Juni 2023 statt.