Ihk Fordert Einheitliche Hebesaetze Bei Grundsteuer B

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IHK für einheitliche Hebesätze bei Grundsteuer B
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IHK fordert einheitliche Hebesätze bei Grundsteuer B

IHK-Präsident Axel Kaufmann: "Eine gleiche Grundsteuer B für alle Kommunen im Kreis Steinfurt wäre fair und würde auch den kommunalen Wettbewerb fördern."

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen fordert eine Vereinheitlichung der Hebesätze für die Grundsteuer B im Kreis Steinfurt. Derzeit variieren die Sätze zwischen den Kommunen deutlich. Das führe zu Wettbewerbsverzerrungen und sei nicht gerecht, so IHK-Präsident Axel Kaufmann.

Eine Vereinheitlichung der Hebesätze würde für mehr Gerechtigkeit und Transparenz sorgen. Unternehmen könnten dann besser kalkulieren und Standorte vergleichen. Zudem würde ein einheitlicher Hebesatz den kommunalen Wettbewerb fördern. Kommunen müssten sich dann stärker um andere Standortfaktoren wie Infrastruktur, Bildung und Kultur bemühen, um Investoren anzulocken.

Die IHK hat die Forderung in einem Brief an Landrat Dr. Martin Sommer vorgebracht. Darin weist die IHK darauf hin, dass die Grundsteuer B eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen sei. Allerdings sei die Höhe der Grundsteuer B nicht nur von der Höhe des Hebesatzes, sondern auch vom Einheitswert der Immobilie abhängig. Dieser Einheitswert werde alle sechs Jahre neu festgesetzt. Durch die zuletzt erfolgte Fortschreibung der Einheitswerte hätten sich die Grundsteuerbescheide in vielen Kommunen deutlich erhöht.

Die IHK fordert daher eine zeitnahe Vereinheitlichung der Hebesätze für die Grundsteuer B im Kreis Steinfurt. Dies würde für mehr Gerechtigkeit und Transparenz sorgen und den kommunalen Wettbewerb fördern.