Muendliche Verhandlung Streit Um Afd Nachbesetzung Vor Gericht

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Mündliche Verhandlung: Streit um AfD-Nachbesetzung vor Gericht
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Mündliche Verhandlung: Streit um AfD-Nachbesetzung vor Gericht

Hintergrund

Im Oktober 2021 wurde der AfD-Bundestagsabgeordnete Uwe Witt als Vorsitzender des Ausschusses für Inneres und Heimat abgelöst. Die AfD-Fraktion nominierte für seine Nachfolge Martin Hess, doch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) lehnte dies ab. Begründet wurde dies unter anderem mit den Verbindungen von Hess zur rechten Szene.

Die AfD klagte gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Die Klage wurde im April 2022 abgewiesen. Die AfD ging daraufhin in Berufung, die nun vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mündlich verhandelt wurde.

Verhandlung

In der Verhandlung argumentierte die AfD, dass die Entscheidung von Bundestagspräsidentin Bas rechtswidrig sei, da sie auf einer politischen Bewertung beruhe und nicht auf nachgewiesenen Verstößen gegen die Geschäftsordnung des Bundestages.

Der Vertreter des Bundestages hingegen argumentierte, dass die Bundestagspräsidentin bei der Besetzung von Ausschussvorsitzen einen weiten Ermessensspielraum habe. Dieser Ermessensspielraum umfasse auch die Berücksichtigung von außerparlamentarischen Aktivitäten von Abgeordneten.

Das Gericht stellte in der Verhandlung fest, dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Entscheidung von Bundestagspräsidentin Bas auf politischen Erwägungen beruhe. Es gebe jedoch Hinweise darauf, dass Martin Hess Verbindungen zur rechten Szene habe, die seine Eignung für das Amt des Ausschussvorsitzenden in Frage stellen würden.

Urteil

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Berufung der AfD zurück und bestätigte damit die Entscheidung von Bundestagspräsidentin Bas. Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidung rechtmäßig sei und nicht auf politischen Erwägungen beruhe.

Fazit

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist ein Rückschlag für die AfD. Sie zeigt, dass die Bundestagspräsidentin bei der Besetzung von Ausschussvorsitzen einen weiten Ermessensspielraum hat und diesen auch nutzen kann, um Abgeordnete mit Verbindungen zur rechten Szene von solchen Ämtern fernzuhalten.