Münster: AfD-Bewerber durften abgelehnt werden
Verwaltungsgericht: Landeswahlleiterin handelte rechtmäßig
Wahlprüfungsausschuss des Landtags hatte AfD-Klage zurückgewiesen
Das Verwaltungsgericht Münster hat die Zurückweisung von AfD-Bewerbern für die Landtagswahl durch die Landeswahlleiterin als rechtmäßig bestätigt. Die AfD hatte gegen die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags geklagt, der ihre Beschwerde gegen die Ablehnung ihrer Bewerber zurückgewiesen hatte.
Das Gericht stellte fest, dass die Landeswahlleiterin bei der Prüfung der Bewerbungsunterlagen zu Recht Zweifel an der Wählbarkeit der AfD-Kandidaten gehabt habe. Die AfD hatte in ihren Bewerbungsunterlagen nicht angegeben, ob ihre Kandidaten Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation sind. Diese Angabe ist jedoch nach dem Landeswahlgesetz erforderlich, um die Wählbarkeit festzustellen.
Das Gericht betonte, dass die Landeswahlleiterin nicht verpflichtet sei, die Angaben der AfD-Bewerber zu überprüfen. Sie dürfe sich vielmehr auf die von den Bewerbern gemachten Angaben verlassen. Die AfD habe es versäumt, die erforderlichen Angaben zu machen, und sei daher selbst für die Folgen verantwortlich.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist ein weiterer Rückschlag für die AfD im Wahlkampf für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Die Partei hatte bereits mehrere Niederlagen vor Gericht erlitten, unter anderem wurde ihr Wahlprogramm vom Oberverwaltungsgericht Münster für verfassungswidrig erklärt.
Fazit
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt die Rechtmäßigkeit des Handelns der Landeswahlleiterin. Die AfD hatte es versäumt, die erforderlichen Angaben zu ihren Bewerbern zu machen, und ist daher selbst für die Folgen verantwortlich. Die Entscheidung ist ein weiterer Rückschlag für die AfD im Wahlkampf für die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen.