Rat Beschliesst Einheitlichen Grundsteuersatz Fuer Bad Oeynhausen

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Rat beschließt einheitlichen Grundsteuersatz für Bad Oeynhausen
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Rat beschließt einheitlichen Grundsteuersatz für Bad Oeynhausen

Einzige Steigerung bei der Grundsteuer B

Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat die Erhöhung der Grundsteuern einstimmig beschlossen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert bei 290 Prozent, für die Grundsteuer B erhöht er sich von 440 auf 450 Prozent. Das beschloss der Rat am Donnerstagabend (2. März) in seiner Sitzung. Damit wird der Grundsteuersatz für bebaute und unbebaute Grundstücke vereinheitlicht.

Gründe für die Erhöhung

Die Erhöhung der Grundsteuer B sei notwendig, um die finanzielle Lage der Stadt zu verbessern. Die Stadt habe in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen getätigt, etwa in Schulen, Straßen und den ÖPNV. Diese Investitionen müssten nun durch höhere Steuereinnahmen finanziert werden.

Die Höhe der Grundsteuer hängt vom Einheitswert des Grundstücks ab. Dieser Wert wird vom Finanzamt festgelegt und berücksichtigt unter anderem die Größe, Lage und Bebauung des Grundstücks. Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die von den Städten und Gemeinden erhoben wird.

Auswirkungen auf die Bürger

Die Erhöhung der Grundsteuer B wird sich unterschiedlich auf die Bürger auswirken. Wer ein Einfamilienhaus mit einem Einheitswert von 100.000 Euro besitzt, muss künftig rund 23 Euro mehr Grundsteuer zahlen. Wer eine Wohnung mit einem Einheitswert von 50.000 Euro besitzt, zahlt rund 11,50 Euro mehr.

Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Erhöhung der Grundsteuer B Mehreinnahmen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro bringen wird. Dieses Geld soll unter anderem für die Sanierung von Schulen und Straßen verwendet werden.