Streit um AfD-Nachbesetzung kommt vor Gericht
AfD-Landtagsfraktion will Nachrückerin verhindern
Partei beschließt juristisches Vorgehen gegen Wahlprüfungsausschuss
Die AfD-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen will juristisch gegen den Wahlprüfungsausschuss des Landtags vorgehen. Grund ist die Entscheidung des Ausschusses, die Nachbesetzung eines AfD-Landtagsmandats durch die bisherige Landtagsabgeordnete Gabriele Pauli zu verhindern.
Die AfD-Fraktion wirft dem Ausschuss vor, seine Entscheidung auf einer fehlerhaften Auslegung des Landeswahlgesetzes zu treffen. Die Partei argumentiert, dass Pauli nach dem Ausscheiden des bisherigen Abgeordneten Helmut Seifen wegen Krankheit das Mandat zusteht.
Der Wahlprüfungsausschuss hatte jedoch entschieden, dass Pauli das Mandat nicht antreten darf, da sie zum Zeitpunkt der Landtagswahl nicht Mitglied der AfD war. Pauli war erst nach der Wahl in die Partei eingetreten.
Die AfD kündigte an, gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zu klagen. Fraktionschef Markus Wagner erklärte, man werde "alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen", um sicherzustellen, dass Pauli das Mandat erhält.
Pauli fordert "faire Behandlung"
Pauli selbst erklärte, sie sei "enttäuscht und verärgert" über die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses. Sie forderte eine "faire Behandlung" und betonte, dass sie sich "ehrenamtlich für die Bürger einsetzen" wolle.
Der Wahlprüfungsausschuss hatte seine Entscheidung am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU, FDP und Grünen sowie der SPD und der Linken getroffen. Die AfD stimmte dagegen.